Extrafahrten gültig ab 11.12.2011
Nur auf Voranmeldung!
Extrafahrten ausserhalb der fahrplanmässigen Betriebszeiten werden nur für mindestens 5 Personen ausgeführt und können unter den folgenden Bedingungen und zu folgenden Zeiten erfolgen:
- Extrafahrten müssen bis spätestens 20:00 Uhr am entsprechenden Tag angemeldet werden.
- Für sämtliche Extrafahrten wird ein Nachtzuschlag von mindestens Fr. 50.00 erhoben. Der Mindestzuschlag beträgt Fr. 5.00 pro Person oder einen anteiligen Betrag von Fr. 50.00 wenn weniger als 10 Personen die Extrafahrt benützten.
Extrafahrten werden generell nur zu den nachstehenden Zeiten ausgeführt.
Fahrten zu anderen Zeiten werden nur nach Absprache mit der Betriebsleitung ausgeführt! (begründete Notfälle ausgenommen.)
Sonntag - Donnerstag:
24:00 Uhr
Freitag und Samstag:
01:00 Uhr oder 2:00 Uhr